Fundamt

Fundbüro der VG Bernkastel-Kues

Aufbewahrung und Versteigerung: Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen. Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde. Aufbewahrung Fundsachen werden vom Fundbüro Ihrer Verwaltung mindestens sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden nicht abgeholte Fundsachen versteigert. Die Termine der örtlichen Fundsachenversteigerungen werden rechtzeitig ortsüblich bekannt gemacht. Möglicherweise finden Sie weitergehende Informationen im Internet-Angebot Ihrer Verwaltung.

Ihr Gastgeber

Fundbüro Verbandsgemeindeverwaltung
Gestade 18
54470 Bernkastel-Kues

Öffnungszeiten
Montag – Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr